Feste Taxe - OLG Naumburg, Urteil vom 06.03.2020, Beschluss vom 16.03.2021 - Az. 4 U 41/20 - zu Schmitz VVS Spezialbedingungen 01/2001
Obgleich entscheidungserheblich und im Berufungsvorbringen umfassend erörtert mochte sich der 4. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg nicht bzw. nicht erkennbar mit der Frage befassen, ob die von Landgericht und Berufungssenat angenommene Feste Taxe mit § 76 S. 2 VVG vereinbar war.
Auf Anhörungsrüge des Autors hin hies es im Zurückweisungsbeschluss nur:
"Im vorliegenden Fall hat der Senat das gesamte tatsächliche und rechtliche Vorbringen (...) zur Kenntnis genommen, sich damit auseinandergesetzt und es in seine Entscheidung einbezogen."
In den Urteilsgründen findet sich dazu allerdings kein Wort.
Man wird insofern davon auszugehen haben, dass jedenfalls der 4. Senat des OLG Naumburg kein Probleme mit der Wirksamkeit einer Festen Taxe hat.
02.07.2022, A. Kujawa