Wassersportversicherung
Einer der Ursprünge der Versicherungsbranche liegt in der Schifffahrt. Das spanische Wort casco bedeutet (unter anderem) Schiffsrumpf. Der Begriff Kaskoversicherung leitet sich direkt davon ab.
Im Sportbootbereich haben wir es vor allem mit Sachversicherungen wie der klassischen Yachtversicherung und mit Haftpflichtversicherungen zu tun. Natürlich lassen sich auch weitere Risiken durch maritime Spezialversicherungen reduzieren, z.B. durch einen Skipper-Rechtsschutz-Vertrag oder durch eine Kautionsausfallversicherung.
Die Wassersportsparte unterliegt einigen wesentlichen Besonderheiten, mit ganz erheblichen Auswirkungen auf die anwaltliche Fallbearbeitung. Selbst grundsätzliche Fragen sind durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, z.B. ob oder ob nicht es sich bei Yachtversicherungen um Großrisiken handelt.
In unserer anwaltlichen Praxis spielen versicherungsrechtliche Fälle eine große Rolle. Weil die Branche vergleichsweise klein ist, hat man es häufiger als anderswo mit denselben Akteuren zu tun. Oft (längst nicht immer) lässt sich aus Erfahrung schon aufgrund der ersten Sachverhaltsschilderung einschätzen, warum ein bestimmter Versicherer nach seinen Bedingungen aufgrund der Feststellungen eines bestimmten Sachverständigen zu einer bestimmten Regulierungsentscheidung gelangt ist. Wie immer im Versicherungsrecht gilt es dann, den konkreten Vertrag mit den konkret einbezogenen Bedingungen gründlich zu prüfen, bevor anhand der Tatsachen belastbare anwaltliche Feststellungen getroffen werden können.
Tipp: Wenn Sie über einen Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, prüfen Sie doch einmal, ob auch Risiken in Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen versichert sind. Bei jüngeren Verträgen ist das nur noch selten der Fall. Vor allem Motorboote sind meist ausgeschlossen. Gegebenfalls sollten Sie Ihren Versicherungsschutz entsprechend erweitern.