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LG Karlsruhe zu BAVARIA BKN 08


Feste Taxe - LG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2018 - Az. 8 O 443/16 - zu BAVARIA BKN 08

 

"Selbst wenn man von einer festen Taxe in Höhe von (...) ausginge, wäre diese nach 76 Abs. 2, 2 HS VVG unbeachtlich, da die Taxe den wirklichen Versicherungswert erheblich übersteigt.

Bei einem anzunehmenden Wert des Boots von (...) im Jahr 2009 besteht eine Differenz von mehr als 35 %, so dass von einer erheblichen Übersteigung der Taxe auszugehen wäre.

Entgegen der Ansicht des Klägers ist § 76 auch bei einer Vereinbarung einer festen Taxe bei Wassersportfahrzeugen anwendbar mit der Folge, dass nach dem niedrigeren Zeitwert abzurechnen ist."