Kauf von Wasserfahrzeugen
Die Abwehr oder Geltendmachung von Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen oder Werkverträgen beschäftigt uns in der anwaltlichen Praxis täglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um neue oder um gebrauchte Wasserfahrzeuge geht. Kaum ein Fahrzeug ist perfekt. "Irgendwas ist immer!"
Und das ist ganz normal. Denn selbst was im Bootsbau als Großserie gilt, ist immernoch zu einem guten Teil Handarbeit, oft Einzelanfertigung nach Kundenwunsch und wird jedenfalls nicht in automatisierten und digitalisierten Prozessen unter Idealbedingungen massenhaft hergestellt.
Das heißt natürlich nicht, dass Mängel hingenommen werden müssten. Von der Nacherfüllung, über Kaufpreisminderung und Schadenersatz bis hin zur Rückabwicklung stehen Bootskäufern die allgemeinen Gewährleistungsrechte zu.
Denn für den Erwerb von Booten und Schiffen gelten grundsätzlich die selben rechtlichen Regeln wie für jeden anderen Kauf. Es lässt sich also durchaus auch auf Rechtsprechung zu z.B. noch am ehesten vergleichbaren Kfz-Kaufverträgen zurückgreifen. Oft ist das sogar nötig, weil es eine erschöpfende Kasuistik für Wasserfahrzeuge schlichtweg nicht gibt.
Ein Wasserfahrzeug ist aber nun einmal kein Auto, so dass zum Beispiel für die Frage, wann ein Boot zur vertraglich vereinbarten Verwendung geeignet ist, ganz andere Maßstäbe anzulegen sind.
Besonderheiten ergeben sich auch daraus, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen oft schwieriger festzustellen sind. Ein Dauerbrenner ist z.B. die Frage, wann osmotische Prozesse an einem GFK-Kasko einen Mangel darstellen. Wann an einem Auto ein Rostschaden vorliegt, lässt sich deutlich einfacher bestimmen.
Weil es im Ernstfall oft darauf ankommt, wie ein Gerichtssachverständiger die Sache sieht, arbeiten wir schon außergerichtlich eng mit verschiedenen Bootssachverständigen zusammen und holen z.B. schon bei Mandatsanbahnung (kostenneutral) eine fachliche Stellungnahme zu der konkreten Mängellage ein.
Tipp: Auch wenn Sie sich mit Booten gut auskennen, empfiehlt es sich, beim Gebrauchtbootkauf einen Bootssachverständigen hinzuzuziehen. Die Kosten dafür lassen sich oft schon über Preisnachlässe wegen kleinerer festgestellter Mängel hereinholen.