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Osmose - Beweissicherung


Gewährleistungsansprüche nach Bootskauf - Beweissicherung am Beispiel Osmose

Vor kurzem sind wir auf einen Artikel der Kanzlei Brink & Partner hingewiesen worden. Die Kollegen aus Flensburg berichten über eine erfolgreiche Gewährleistungsklage wegen Osmose an einem gebraucht gekauften GFK-Schiff und führen ihren Erfolg im Wesentlichen auf die gründliche Beweissicherung im Vorfeld zurück.

Zu recht. Nach unserer Erfahrung scheitern auf Osmose-Mängel gestützte Gewährleistungsklagen regelmäßig daran, dass entweder als Mangel zu qualifizierende osmotische Prozesse zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht bewiesen werden können oder aber (darauf kann es in bestimmten Konstellationen ankommen) die Kenntnis des Verkäufers von dem  Mangel nicht bewiesen werden kann.

Sobald Sie Osmoseschäden an Ihrem erworbenen GFK-Schiff bemerken, sollten Sie deshalb tätig werden. In der Regel wird man zunächst den Stegnachbarn oder den örtlichen Hafenmeister hinzuziehen. In einem weiteren Schritt kann es genügen, einen Sachverständigen um eine fachliche Stellungnahme anhand von Fotos zu bitten oder den Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzuholen.

Erhärtet sich der Verdacht, sollten umgehend sachverständige Feststellungen getroffen werden. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob außergerichtlich ein sogenanntes Privatgutachten beauftragt wird oder im selbstständigen Beweisverfahren ein gerichtliches  Gutachten eingeholt wird. Beides wird oft unscharf mit dem Begriff Beweissicherungsgutachten bezeichnet, obwohl erhebliche Unterschiede bestehen:

Privatgutachten

Sie beauftragen selbst und auf eigene Kosten einen Sachverständigen Ihrer Wahl, der ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist vor Gericht kein Mittel des Strengbeweises. Es wird im Prozess "nur" als qualifizierter Parteivortrag gewertet. Ist der Inhalt des Gutachtens streitig, muss also in der Regel durch Einholung eines weiteren  (gerichtlich beauftragten) Gutachtens Beweis erhoben werden. Dennoch hat ein Privatgutachten einiges Gewicht. Die Gegenseite muss den gutachterlichen Feststellungen entgegentreten, der Sachverständige steht als Zeuge zur Verfügung, etc. Zudem liegt ein Privatgutachten meist deutlich schneller vor. Schon die Besichtigung erfolgt viel eher und daher näher am maßgeblichen Zeitpunkt (in der Regel Übernahme des Boots). Ein Nachteil ist, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für Privatgutachten nicht übernehmen. Gegebenenfalls hat aber die Gegenseite die Kosten später zu erstatten.

Selbständiges Beweisverfahren

Ziel des selbständigen Beweisverfahren ist die Einholung eines Gerichtsgutachtens. Diesem Gutachten kommt in einem späteren (oder auch parallel geführten) Klageverfahren volle Beweiskraft zu. Das Verfahren wirkt verjährungshemmend. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Sachverständigenkosten trägt in der Regel der Rechtsschutzversicherer. Zur Person des Sachverständigen können die Parteien Vorschläge machen, letztlich obliegt die Auswahl aber dem Gericht. Der wesentliche Nachteil ist die oft lange Verfahrensdauer. So ist zum Beispiel in einem hier laufenden Verfahren, in dem  wir den Verkäufer vertreten, zwar ein paar Wochen nach Antragstellung der Gegenseite der begehrte Beweisbeschluss ergangen. Auf die Besichtigung durch den Sachverständigen wartet die Gegenseite aber seit einem guten halben Jahr. Dass der Gerichtsgutachter nun noch Feststellungen zum Stand der Osmoseschädigung beim Kauf treffen kann, ist äußerst fraglich.

Welche Vorgehensweise im konkreten Fall sinnvoll ist (möglicherweise beide), ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Das führt zu der Frage, ob und wann Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Erfahrungsgemäß einigen sich die Parteien gerade bei Osmose-Verdacht nur selten ohne Anwälte, weil die Instandsetzung ganz erhebliche Kosten nach sich zieht. Ist also fast immer ein Streit zu befürchten, vermeiden Sie von Anfang an Fehler, wenn Sie möglichst früh einen Anwalt Ihres Vertrauens in die Abläufe einbinden. Eine erste Beratung kostet nicht die Welt, sofern dafür überhaupt Kosten entstehen. In manchen Fällen ist die Verfolgung vermeintlicher Osmose-Ansprüche von vorherein nicht erfolgversprechend. Ein erfahrener Anwalt (der z.B. den Unterschied zwischen vertraglich versprochenem Anti-Fouling-Anstrich und einem nicht versprochenen Osmoseschutz kennt), wird Ihnen dann ggf. von Weiterungen abraten. Spezialisierte Kanzleien können auch die Zusammenarbeit mit den Sachverständigen koordinieren, auf schnelle Bearbeitung hinwirken, etc. pp.

Im Rahmen eines uns erteilten Mandats richten wir  grundsätzlich zunächst eine Anfrage an die ausgewiesenen Experten der Firma PETER WREDE Yachtrefit GmbH & Co. KG. Für unsere Mandanten ist diese Stellungnahme kostenneutral und völlig unverbindlich. Benötigt wird dazu neben Angaben zum Schiff nur eine aussagekräftige Fotografie von einer ca. DIN A4 großen Fläche des vermeintlich geschädigten Bereichs, die mit einem Exenterschleifer und ca. 120er Schleifpapier plan bis zum Gelcoat verschliffen wurde. Dieses Vorgehen hat sich für sämtliche Fallkonstellationen als schnell, sicher und kostenschonend bewährt.

03.03.2018, A. Kujawa

Tipp: Zum Thema Osmose finden Sie auch einen Archivbeitrag.

 

Editiert.

10.01.2019, A. Kujawa