Liegeplatz und Winterlager
Wie bei jedem Vertrag besteht auch bei Verträgen über Liege- und Stellplätze einiges an Konfliktpotential.
Kleinere Probleme sollten sich ohne anwaltliche Hilfe lösen lassen. Ein guter Liegeplatz ist schließlich Gold wert und ein gutes Verhältnis zum Vermieter wie auch zu Stegnachbarn nicht ganz unwichtig.
In der anwaltlichen Praxis haben wir es vor allem mit Haftungsfragen zu tun. Dabei geht es sowohl um Ansprüche von Eignern wegen Beschädigungen am Wasserfahrzeug als auch um Ansprüche von Anlagenbetreibern, z.B. wegen Beschädigungen von Stegen durch schlecht vertäute Boote.
Weitere häufige Streitpunkte, gerade bei kombinierten Verträgen, sind Fehler etwa bei der Einlagerung (Klassiker: Frostschäden über Winter, Standschäden durch falsches Aufbocken), Pallschäden, Schäden beim Kranen, Haftung für Diebstähle und ähnliches.