Einführung der Fäkalientankpflicht in Schweden

Ab dem 1. April 2015 dürfen innerhalb der schwedischen Zwölf-Meilen-Zone keine Toilettenabwässer mehr in die Ostsee verklappt werden. Für historische Wasserfahrzeuge, die vor dem Jahr 1965 gebaut wurden, sind Ausnahmen möglich.

Für das Absaugen der Fäkalientanks dürfen die schwedischen Häfen keine gesonderten Gebühren erheben.

Autor Axel Kujawa
am 17.06.2012

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