Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich ist in Kraft

Am 2. Oktober 2012 wurde die vieldiskutierte, bereits im Januar beschlossene und seitdem oft verschobene Neuregelung für Sportbootführerscheine erlassen. Die Novelle ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17.10.2012 in Kraft getreten.

Die Neuregelung des Führerscheinwesens sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

Auf Seeschifffahrtsstraßen dürfen Sportboote mit einer Nutzleistung bis 15 PS von Personen ab 16 Jahren führerscheinfrei geführt werden, von Personen unter 16 Jahren bis zu einer Nutzleistung von 5 PS.

Im Binnenbereich (ausgenommen Rhein) besteht für Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern und mit einer Nutzleistung  bis zu 15 PS für Personen über 16 Jahren keine Führerscheinpflicht.

Bestehende Führerscheinpflichten für das Surfbrett-Segeln auf Binnenschifffahrtsstraßen entfallen.

Autor Axel Kujawa
am 24.10.2012

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